Navigation überspringen Sitemap anzeigen
Ausbildungszentrum für LKW & Bus LOGI GmbH - Logo

Berufskraftfahrer-Grundqualifikation nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)

Qualifizierung

Gesamtdauer in UE (= 45 Minuten)

Theorie (UE = 45 min)

Praxis (UE = 45 min)

Beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehr Kenntnisbereich Anlage 1-3 BKrQG 200 186 14
Beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr Kenntnisbereich Anlage 1-3 BKrQG 200 186 14
Beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger Personenverkehr - Güterverkehr Verkürzt mit  IHK-Prüfung 48 44 4
Beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger Güterverkehr – Personenverkehr Verkürzt mit  IHK-Prüfung 48 44 4
Quereinsteiger: Ingenieur114e – Fuhrparkleiter – Speditionskaufleute 128 114 14

Prüfungsvorbereitung zur IHK-Prüfung Beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehr (bei Bedarf)

40 40  
Prüfungsvorbereitung zur IHK-Prüfung Beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr (bei Bedarf) 40 40  

Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)

Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG)

§1 Anwendungsbereich

Dieses Gesetz gilt zum Zwecke der Verbesserung insbesondere der Sicherheit im Straßenverkehr durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse und findet Anwendung auf Fahrer und Fahrerinnen, die

  • 1. Deutsche Staatsangehörige sind,
  • 2. Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über Europäischen Wirtschaftsraum sind oder
  • 3. Staatsangehörige eines Drittstaates sind und in einem Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum beschäftigt oder eingesetzt werden,

soweit die Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.

Zum Seitenanfang