Berufskraftfahrer-Grundqualifikation nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)
Qualifizierung |
Gesamtdauer in UE (= 45 Minuten) |
Theorie (UE = 45 min) |
Praxis (UE = 45 min) |
---|---|---|---|
Beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehr Kenntnisbereich Anlage 1-3 BKrQG | 200 | 186 | 14 |
Beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr Kenntnisbereich Anlage 1-3 BKrQG | 200 | 186 | 14 |
Beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger Personenverkehr - Güterverkehr Verkürzt mit IHK-Prüfung | 48 | 44 | 4 |
Beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger Güterverkehr – Personenverkehr Verkürzt mit IHK-Prüfung | 48 | 44 | 4 |
Quereinsteiger: Ingenieur114e – Fuhrparkleiter – Speditionskaufleute | 128 | 114 | 14 |
Prüfungsvorbereitung zur IHK-Prüfung Beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehr (bei Bedarf) |
40 | 40 | |
Prüfungsvorbereitung zur IHK-Prüfung Beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr (bei Bedarf) | 40 | 40 |
Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)
Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG)
§1 Anwendungsbereich
Dieses Gesetz gilt zum Zwecke der Verbesserung insbesondere der Sicherheit im Straßenverkehr durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse und findet Anwendung auf Fahrer und Fahrerinnen, die
- 1. Deutsche Staatsangehörige sind,
- 2. Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über Europäischen Wirtschaftsraum sind oder
- 3. Staatsangehörige eines Drittstaates sind und in einem Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum beschäftigt oder eingesetzt werden,
soweit die Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.